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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 3/22 (BFH) |
| §§: | EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1, GG Art. 3 |
| Schlagwörter | Bitcoin, Ethereum, Monero, Kryptowährung, Wirtschaftsgut, Vollzugsdefizit, Privates Veräußerungsgeschäft |
| Rechtsfrage: | Fällt eine Kryptowährung begrifflich unter das Tatbestandsmerkmal eines anderen Wirtschaftsguts i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG und damit in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften? - Liegt bezüglich der Aufdeckung von Transaktionen mit Kryptowährungen ein Vollzugsdefizit vor? - Der vorliegende Streitfall hat die Kryptowerte Bitcoin, Ethereum und Monero zum Gegenstand. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 25.11.2021 |
| Vorinstanz/AZ: | 14 K 1178/20 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 04 00 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 14.02.2023 |
| Erledigungs-Az: | IX R 3/22 |
| Erledigungs-Vermerk: | Zwischenurteil vom 25.10.2022 IX R 3/22 - Revision zulässig -- Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 03 49 |