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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 38/14 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, AO § 162 Abs. 2 Satz 2, AO § 90 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Schätzung, Mitwirkung, Beweislastumkehr |
Rechtsfrage: | Ist eine Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen bei einem zu 25 % an einer GmbH beteiligten Gesellschafter möglich, wenn auf Ebene der Gesellschaft Hinzuschätzungen anlässlich einer Nachkalkulation vorgenommen und im Rahmen eines Klageverfahrens der Gesellschaft rechtskräftig als rechtmäßig gewertet wurden, der Gesellschafter aber zu dem Besteuerungsverfahren der Gesellschaft nicht beigeladen war? Hat das FG dem Gesellschafter wegen einer unterstellten Mitwirkungsverweigerung unmögliche Entlastungsbeweise im Sinne einer echten Beweislastumkehr auferlegt und alle unternommenen Entlastungsversuche als Schutzbehauptungen abgeschnitten? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 11.02.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 14094/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 33 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.06.2018 |
Erledigungs-Az: | VIII R 38/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 14 34 |