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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 67/02
§§: AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 2
Schlagwörter Rückwirkendes Ereignis, Änderung, Wesentliche Beteiligung, Rückgängigmachung, Anteilsveräußerung
Rechtsfrage: Kann die Besteuerung des unter auflösenden Bedingungen erfolgten Verkaufs einer wesentlichen Beteiligung aufgrund eines "rückwirkenden Ereignisses" wieder rückgängig gemacht werden, wenn sich die Vertragsparteien nach längerem Streit über den Eintritt einer auflösenden Bedingung auf eine Rückabwicklung des bereits beiderseits vollständig vollzogenen Vertrags einigen und der Veräußerer auf des Basis eines neuen Vertrags seine Anteile, der Erwerber dagegen den Kaufpreis vollständig zurückerhält? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 15.07.2002
Vorinstanz/AZ: 5 K 3072/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 15 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.08.2003
Erledigungs-Az: VIII R 67/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 51 63