
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 31/21 (BFH) |
§§: | StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, StromStV § 12 Abs. 1 |
Schlagwörter | Stromsteuer, Entnahme |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei den Stromentnahmen für die Entladekräne, die Kohleförderbänder, das Kohlekreislager, die Tagesbunker, die Bearbeitung von Kohle, die Anlieferung und Lagerung von Kreide, der Lagerung von Ammoniakwasser und der Aufbereitung des Abwassers um Verbräuche, die in einem engen Zusammenhang mit der Stromerzeugung im eigentlichen Sinne stehen und damit gemäß §§ 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG, 12 Abs. 1 StromStV zu privilegieren sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger und Behörde |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 21.09.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 19/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 02 09 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.10.2024 |
Erledigungs-Az: | VII R 31/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 05 15 |