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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 65/16 (BFH)
§§: AO § 162 Abs. 1, AO § 162 Abs. 2, DBA-Frankreich Art. 3 Abs. 1, DBA-Frankreich Art. 4 Abs. 2
Schlagwörter Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, Doppelbesteuerung, Aufteilungsmethode, Wertschöpfung, Landwirtschaft, Schätzung, Inland, Ausland, Gewinn
Rechtsfrage: 1. Schätzung der auf Traktatländereien entfallenden Einkünfte aus Traubenanbau: Führt eine Aufteilung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei Anbauflächen im In- und Ausland nach einer indirekten Methode entsprechend einem die Wertschöpfung jeweils berücksichtigenden Aufteilungsschlüssel zu sachgerechten Ergebnissen? - 2. Wie kann bei einem fehlenden Verständigungsverfahren über die Art der Abgrenzung in- und ausländischer Gewinnanteile dem Art. 3 DBA-Frankreich entsprochen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 22.06.2016
Vorinstanz/AZ: 2 K 2412/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 20 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.07.2018
Erledigungs-Az: I R 65/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig