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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 27/21 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 11, EStG § 11 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 2, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Optionsgeschäft, Stillhalter, Glattstellungsgeschäft, Zufluss, Abfluss, Rückwirkendes Ereignis |
Rechtsfrage: | Stellt bei periodenübergreifenden Zu- und Abflüssen aus Stillhaltergeschäften eine im Folgejahr geleistete Zahlung aus dem Glattstellungsgeschäft ein rückwirkendes Ereignis dar, so dass die im Streitjahr vereinnahmte Stillhalterprämie um die im Folgejahr geleisteten Aufwendungen zu mindern ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 28.09.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1458/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 18 83 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 02.08.2022 |
Erledigungs-Az: | VIII R 27/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 16 36 |