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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 29/22 (BFH) |
§§: | DBA-Niederlande Art. 14 Abs. 1, DBA-Niederlande Art. 22 Abs. 1 Buchst. a, EStG § 50 d Abs. 9 Satz 4 |
Schlagwörter | Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Arbeitslohn, Steuerfreistellung |
Rechtsfrage: | Führt die Anwendung der niederländischen sog. 30 %-Regelung zu einer teilweisen tatsächlichen Nichtbesteuerung des Arbeitslohns i.S. des § 50 d Abs. 9 Satz 4 EStG i.V.m. Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Niederlande und kann Deutschland insoweit von einer Steuerfreistellung der Einkünfte aus den Niederlanden absehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 25.10.2022 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2867/20 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 21 82 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.04.2025 |
Erledigungs-Az: | VI R 29/22 |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches AZ: I R 51/22 -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 25 09 56 |