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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 36/10 (BFH)
§§: GewStG § 10 a Satz 2, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14
Schlagwörter Gewerbeverlust, Mindestbesteuerung, Betriebsaufgabe, Nettoprinzip, Übermaßbesteuerung
Rechtsfrage: Ist § 10 a Satz 2 GewStG im Wege der teleologischen Reduktion durch das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal zu ergänzen, dass die Mindestbesteuerung nur greift, soweit sie keine definitive Besteuerung auslöst? Ist daher der festgestellte Gewerbeverlust voll zu berücksichtigen, wenn die Streckung der Verlustverrechnung (hier wegen Liquidation der Ein-Objekt-Gesellschaft nach Veräußerung des Flugzeugs) nicht mehr möglich ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 04.08.2010
Vorinstanz/AZ: 1 K 608/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 30 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.09.2012
Erledigungs-Az: IV R 36/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 32 51