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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 8/11 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f, AO § 110 Abs. 3, AO § 172
Schlagwörter Glücksspiel, Automaten, Bestandskraft, Steuerfreiheit, Gemeinschaftsrecht, Rechtmäßigkeit, Umsetzung
Rechtsfrage: Gibt der Umstand, dass § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG in den Veranlagungszeiträumen vor 2006 nicht im Einklang mit Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-Richtlinie stand, Anlass, bestandskräftige und festsetzungsverjährte Umsatzsteuerbescheide zu ändern? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.11.2009
Vorinstanz/AZ: 6 K 3110/06
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 13 94
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.09.2011
Erledigungs-Az: V R 8/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 01 08