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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 7/11 (BFH)
§§: UStG 2005 § 4 Nr. 18, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g, Richtlinie 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. g
Schlagwörter Berufsbetreuer, Beratende Tätigkeit, Beratung, Steuerfreiheit
Rechtsfrage: 1. Sind die Betreuungsleistungen einer selbständig tätigen Berufsbetreuerin nach dem deutschen USt-Recht oder dem Gemeinschaftsrecht von der Umsatzsteuer befreit? - 2. Gelten Berufsbetreuer in Deutschland als anerkannte Einrichtungen mit sozialem Charakter i.S. des Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der RL 77/388/EWG? - 3. Ist eine Ungleichbehandlung zwischen Vereinsbetreuern und Berufsbetreuern vom deutschen Gesetzgeber beabsichtigt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 26.11.2010
Vorinstanz/AZ: 1 K 1914/10 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 10 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.04.2013
Erledigungs-Az: V R 7/11
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren V R 7/11 ruht bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-174/11.
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 20 29