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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-613/10 (EuGH)
§§: Richtlinie 77/388/EWG 17 Abs. 2 Buchst. a
Schlagwörter EG, EU, Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, ermäßigter Steuersatz
Rechtsfrage: Stehen Art. 19 Abs. 5 und Art. 19 a des DPR NR. 633/72 auf der einen Seite sowie Art. 17 Abs. 2 Buchst. a der RL 77/388/EWG und die Dokumente KOM (2001) 260 endg. vom 23.5.2001 und KOM (2000) 348 endg. vom 7.6.2000 auf der anderen Seite miteinander im Widerspruch? Besteht auf europäischer Ebene in Anbetracht der Tatsache, dass verschiedene Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigte Steuersätze anwenden, eine ungleiche Behandlung des Mehrwertsteuersystems, so dass eine Harmonisierung mit den anderen europäischen Rechtsordnungen erforderlich ist?
Vorinstanz: Commissione Tributaria Provinciale di Parma (Italien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 80 S. 12
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 15.04.2011
Erledigungs-Az: Rs C-613/10