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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 4/20 (BFH) |
§§: | EStG § 62, EStG § 63, VO (EG) Nr. 883/2004, VO (EG) Nr. 987/2009 |
Schlagwörter | Kindergeld, Anrechenbarkeit, Familienleistung, EG, EU |
Rechtsfrage: | Ist die polnische Familienleistung "500+" eine dem deutschen Kindergeld vergleichbare und damit auf das deutsche Kindergeld anrechenbare Familienleistung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 11.02.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 975/17 (Kg) |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.04.2023 |
Erledigungs-Az: | III R 4/20 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 23 09 03 |