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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 28/06 |
§§: | EigZulG § 17 |
Schlagwörter | Genossenschaftsanteil, Genossenschaft, Eigenheimzulage |
Rechtsfrage: | Rückforderung der Eigenheimzulage wegen satzungswidrigen Verhaltens der Genossenschaft - Ob und unter welchen Voraussetzungen - Kenntnis oder (grob) fährlässige Unkenntnis des Steuerpflichtigen - führt das satzungswidrige Verhalten einer Genossenschaft zum Ausschluss der Eigenheimzulagen-Förderung bei den Genossen (hier: Rückforderung der Eigenheimzulage für Geschäftsanteile an einer satzungswidrig nur die Erstellung und Veräußerung von Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften betreibenden und damit nicht dem Genossenschaftswesen entsprechend agierenden Wohnungsbaugesellschaft e.G.)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 06.04.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 4038/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 29 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.03.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 28/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 27 42 |