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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 40/11 (BFH) |
§§: | EStG § 15 b, EStG § 52 Abs. 33 a, GG Art. 20 Abs. 3 |
Schlagwörter | Steuerstundungsmodell, Verlustausgleich, Personengesellschaft, Verfassung, Rückwirkung |
Rechtsfrage: | Entfaltet die mit dem Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen vom 22.12.2005 eingeführte Regelung des § 15 b EStG in Verbindung mit der Anwendungsregelung in § 52 Abs. 33 a EStG eine verfassungswidrige Rückwirkung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 07.07.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 4368/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 31 78 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |