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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 12/03
§§: UStG 1993 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c
Schlagwörter Programme, Software, Steuersatz, Urheberrecht, Umsatzsteuer, Tarif
Rechtsfrage: Unterliegen die Umsätze für die Herstellung von Software dem ermäßigten Steuersatz (Übertragung von Rechten nach dem Urheberrechtsgesetz)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 21.01.2003
Vorinstanz/AZ: 7 K 7087/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 01 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 25.11.2004
Erledigungs-Az: V R 12/03, V R 33/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 26 62