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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 15/24 |
§§: | UStG § 3 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3, UStG § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Unentgeltliche Wertabgabe, Blockheizkraftwerk, Bemessungsgrundlage, Selbstkosten, Aufteilungsmethode |
Rechtsfrage: | Bemessungsgrundlage von unentgeltlichen Wärmelieferungen einer Biogasanlage an andere Unternehmer: 1. Bemessen sich die unentgeltlichen Wärmelieferungen einer Biogasanlage an andere Unternehmer nach dem Einkaufspreis oder den Selbstkosten? - 2. Sind bei einer Ermittlung nach den Selbstkosten diese nach den erzielbaren Marktwerten für Strom und Wärme (sog. Marktwertmethode) oder nach dem Verhältnis der erzeugten Mengen an elektrischer und thermischer Energien in der einheitlichen Messgröße kWh (sog. energetische Aufteilungsmethode) zu ermitteln? - Das Verfahren XI R 17/20 war durch Beschluss vom 22.11.2022 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-207/23 ausgesetzt. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 195/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 12 47 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.09.2024 |
Erledigungs-Az: | XI R 15/24 |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches AZ: XI R 17/20 - Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 17 17 |