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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 21/06 |
§§: | AO 1977 § 170 Abs. 5 Nr. 2, AO 1977 § 170 Abs. 2 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Anlaufhemmung, Schenkungsteuer, Festsetzungsverjährung, Verjährung |
Rechtsfrage: | Anlaufhemmung bei Festsetzung der Schenkungsteuer - Verhältnis der Anlaufhemmung des § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO 1977 zu § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977: Wird der in § 170 Abs. 5 Nr. 2 2. Alternative AO 1977 geregelte Beginn der Festsetzungsfrist durch die Regelung des § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 hinausgeschoben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 19.01.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 2918/04 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 08 95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.06.2007 |
Erledigungs-Az: | II R 21/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |