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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-378/21 (EuGH)
§§: RL 2006/112/G Art. 203
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug, Rechnung, Berichtigung, Steuerschuldner
Rechtsfrage: 1. Wird die Mehrwertsteuer vom Aussteller einer Rechnung gemäß Art. 203 der MwSt-Richtlinie geschuldet, wenn - wie in einem Fall wie diesem - keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegen kann, weil die Leistungsempfänger der Dienstleistungen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Endverbraucher sind? - 2. Falls die erste Frage bejaht wird und damit der Aussteller einer Rechnung gemäß Art. 203 der MwSt-Richtlinie die Mehrwertsteuer schuldet: - a. Kann die Berichtigung der Rechnungen gegenüber den Leistungsempfängern unterbleiben, wenn einerseits eine Gefährdung des Steueraufkommens ausgeschlossen und andererseits die Berichtigung der Rechnungen faktisch unmöglich ist? - b. Steht es der Berichtigung der Mehrwertsteuer entgegen, dass die Endverbraucher die Steuer im Rahmen des Entgeltes getragen haben und sich damit der Steuerpflichtige durch Berichtigung der Mehrwertsteuer bereichert?
Vorinstanz: BundesFG (Österreich)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 349 S. 22
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 08.12.2022
Erledigungs-Az: Rs C-378/21
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 01 24