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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 1/05 |
§§: | UmwStG § 21, EStG § 17 |
Schlagwörter | Einbringungsgeborene Anteile, Umwandlung, Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung |
Rechtsfrage: | Unterfallen ursprünglich einbringungsgeborene Anteile an einer GmbH, die durch einen Antrag nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG steuerentstrickt wurden, anschließend der Besteuerung nach § 17 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 20.03.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 187/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 29 55 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.06.2008 |
Erledigungs-Az: | IX R 58/05 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 58/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 31 47 |