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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 14/24 |
| §§: | BewG § 198, FGO § 124 |
| Schlagwörter | Grundbesitzwert, Gutachten, Gemeiner Wert, Zulässigkeit, Formvorschrift |
| Rechtsfrage: | Kann auch nach Inkrafttreten des Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes für Bewertungsstichtage bis 22.7.2021 nur mit Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts geführt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 20.03.2024 |
| Vorinstanz/AZ: | 16 K 3070/23 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 08 20 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 11.11.2024 |
| Erledigungs-Az: | II R 14/24 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |