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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 37/19 (BFH) |
§§: | EStG § 3 Nr. 11 Satz 1, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Beihilfe, Steuerbefreiung, Pflegekind, Öffentliche Mittel, Weiterleitung |
Rechtsfrage: | Liegen Bezüge aus öffentlichen Mitteln im Sinne von § 3 Nr. 11 EStG auch dann vor, wenn Honorare für die Betreuung eines minderjährigen Kindes in Vollzeitpflege nicht unmittelbar von dem zuständigen Jugendamt an den Betreuer geleistet werden, sondern ein freier Träger der Jugendhilfe zwischengeschaltet ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 28.03.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 3393/18 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 20 18 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.03.2021 |
Erledigungs-Az: | VIII R 37/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 09 03 |