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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-516/21 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 2 Buchst. c, RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. l
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung, Vermietung, Betriebsvorrichtung
Rechtsfrage: Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen gemäß Art. 135 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL - nur die isolierte (eigenständige) Vermietung derartiger Vorrichtungen und Maschinen oder auch - die Vermietung (Verpachtung) derartiger Vorrichtungen und Maschinen, die aufgrund einer zwischen denselben Parteien erfolgenden Gebäudeverpachtung (und als Nebenleistung zu dieser) nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL steuerfrei ist?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 26.05.2021
Vorinstanz/AZ: V R 22/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 13 49
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 04.05.2023
Erledigungs-Az: Rs C-516/21
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 08 10