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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 29/22 (BFH) |
§§: | AStG § 1 Abs. 1, OECD-MA Art. 9, DBA-Ukraine Art. 9 |
Schlagwörter | Außensteuerrecht, Darlehen, Teilwertabschreibung, Sperrwirkung, Sicherung |
Rechtsfrage: | Ist es mit dem Unionsrecht vereinbar, Teilwertabschreibungen auf nicht fremdüblich besicherte Darlehen an eine Person im Ausland, zu der ein Näheverhältnis i.S. des § 1 Abs. 2 AStG besteht, nach § 1 Abs. 1 AStG zu korrigieren, während die steuermindernde Wirkung von Teilwertabschreibungen bei reinen Inlandssachverhalten erhalten bleibt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 06.12.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 59/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 22 18 21 |