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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-457/21 P (EuGH)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe
Rechtsfrage: Rechtsmittel der Europäischen Kommission gegen das EuG-Urteil vom 12.5.2021 Rs T-816/17 und T-318/18: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das Urteil des Gerichts vom 12.5.2021 in den verbundenen Rechtssachen T-816/17 und T-318/18 aufzuheben; - den Klagegrund eins in der Rechtssache T-816/17 und die Klagegründe zwei, vier, fünf und acht in der Rechtssache T-318/18 zurückzuweisen; - die Rechtssache zur erneuten Entscheidung über die noch nicht geprüften Klagegründe an das Gericht zurückzuverweisen; - hilfsweise, von der Befugnis in Art. 61 Abs. 1 Satz 2 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union Gebrauch zu machen und den Rechtsstreit endgültig zu entscheiden; - die Kostenentscheidung vorzubehalten, falls die Sache an das Gericht zurückverwiesen wird, oder Luxemburg, der Amazon EU S.à.r.l und der Amazon.com, Inc. die Kosten aufzuerlegen, falls der Rechtsstreit endgültig entschieden wird.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 12.05.2021
Vorinstanz/AZ: Rs T-816/17 und T-318/18
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 452 S. 10
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 14.12.2023
Erledigungs-Az: Rs C-457/21 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 00 88