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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 14/24 |
§§: | BewG § 198, FGO § 124 |
Schlagwörter | Grundbesitzwert, Gutachten, Gemeiner Wert, Zulässigkeit, Formvorschrift |
Rechtsfrage: | Kann auch nach Inkrafttreten des Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes für Bewertungsstichtage bis 22.7.2021 nur mit Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts geführt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 20.03.2024 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 3070/23 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 08 20 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.11.2024 |
Erledigungs-Az: | II R 14/24 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unzulässig |