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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 28/21
§§: GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 3, AEUV Art. 18, AEUV Art. 21, AEUV Art. 45, GG Art. 6 Abs. 1, EStG § 70 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Ungleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit
Rechtsfrage: Beinhaltet die Ausschlussfrist nach § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG eine systematische und strukturelle Ungleichbehandlung von Unionsbürgern? Verletzt die Fristenregelung eine abgrenzbare Personengruppe der Unionsbürger (hier: Gastarbeitnehmer) unverhältnismäßig in ihren Grundrechten nach Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG, Art. 3 GG, Art. 18 AEUV und Art. 21 AEUV bzw. Art. 45 AEUV? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 28.07.2021
Vorinstanz/AZ: 3 K 1589/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 13 68
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.07.2022
Erledigungs-Az: III R 28/21
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 17 23