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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-440/20 (EuG)
§§: DVO (EU) 2020/527
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Antidumpingzoll, Indien, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - die Durchführungsverordnung (EU) 2020/527 der Kommission vom 15.4.2020 zur Wiedereinführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Rohren aus duktilem Gusseisen (auch bekannt als Gusseisen mit Kugelgrafit) mit Ursprung in Indien in Bezug auf Jindal Saw Limited nach dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-301/16 für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 297 S. 44
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 01.06.2022
Erledigungs-Az: Rs T-440/20