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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 82/09 (BFH) |
§§: | KStG § 8 b Abs. 2, KStG § 8 b Abs. 4, KStG § 34 Abs. 4 Satz 7, KStG § 34 Abs. 7 Satz 7 |
Schlagwörter | Anteilsveräußerung, Wirtschaftliches Eigentum, Vertrag, Zivilrechtliches Eigentum |
Rechtsfrage: | Wann erfolgt eine Veräußerung im Sinne einer zeitlichen Anwendungsvorschrift? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 23.04.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 50/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 38 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.10.2010 |
Erledigungs-Az: | I R 82/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 07 23 |