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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-353/21 P (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 3 Buchst. b |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Finnland, Nichtigkeit, COVID-19 |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 14.4.2021 Rs T-388/20: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das angefochtene Urteil aufzuheben; - den Beschluss C(2020) 3387 final der Europäischen Kommission vom 18.5.2020 über die staatliche Beihilfe SA.56809 (2020/N) - Finnland - COVID-19: Staatliche Garantie für Finnair nach den Art. 263 und 264 AEUV für nichtig zu erklären, und - der Kommission ihre eigenen Kosten und die Ryanair entstandenen Kosten aufzuerlegen sowie den Streithelfern im ersten Rechtszug und gegebenenfalls im vorliegenden Rechtsmittelverfahren ihre eigenen Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 14.04.2021 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-388/20 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2021 Nr. C 349 S. 18 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 16 73 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 30.05.2024 |
Erledigungs-Az: | Rs C-353/21 P |