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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 11/21 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 32 d Abs. 1 Satz 1, EStG § 33 Abs. 1, BGB § 346, BGB § 357
Schlagwörter Darlehensvertrag, Widerruf, Zinsen, Rückabwicklung, Entschädigung, Prozesskosten, Außergewöhnliche Belastung
Rechtsfrage: Handelt es sich bei der von einer Bank nach Widerruf eines Darlehensvertrags zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche geleisteten Vergleichszahlung um steuerpflichtige Kapitalerträge? Handelt es sich bei den Kosten des mit der Bank geführten Zivilrechtsstreits um außergewöhnliche Belastungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 03.03.2021
Vorinstanz/AZ: 3 K 179/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 13 00
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2023
Erledigungs-Az: VIII R 11/21 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 05 56