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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 18/02 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 |
Schlagwörter | Ferienwohnung, Arbeitszimmer, Personalcomputer |
Rechtsfrage: | Ferienwohnung - Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer und Personalcomputer zur Verwaltung einer ausschließlich zur Vermietung vorgehaltenen - im Streitjahr an 121 Tagen vermieteten und nicht selbstgenutzten - Ferienwohnung als Werbungskosten abziehbar? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.11.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 229/97 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 99 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.11.2002 |
Erledigungs-Az: | IX R 18/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 13 53 |