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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 12/21 (BFH)
§§: UStG § 12 Abs. 2, UStG § 12 Abs. 1, UStG § 3 Abs. 1, UStG § 3 Abs. 9
Schlagwörter Ermäßigter Steuersatz, Verzehr an Ort und Stelle, Lieferung, Sonstige Leistung, Einheitliche Leistung
Rechtsfrage: Besteuerung der Umsätze aus dem Verkauf von Backwaren und Fast-Food zum Verzehr an Ort und Stelle: Unterliegen die Umsätze aus dem Verkauf von Backwaren und Fast-Food zum Verzehr in mit Sitzgelegenheiten ausgestatteten Bäckereien mit eigenem Café bzw. in Backfilialen im Vorkassenbereich von Supermärkten dem ermäßigten Steuersatz oder handelt es sich um eine Dienstleistung, die dem Regelsteuersatz unterliegt? - Das Verfahren XI R 25/19 ruhte durch Beschluss vom 29.4.2020 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-703/19. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 03.09.2019
Vorinstanz/AZ: 15 K 2553/16 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 16 25
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.09.2021
Erledigungs-Az: XI R 12/21
Erledigungs-Vermerk: Historisches Az: XI R 25/19 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 00 63