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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 82/01 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Mittelpunkt, Außendienst |
Rechtsfrage: | Ungekürzter Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer einer Produkt- und Fachberaterin, die über keinen eigenen Arbeitsplatz am Stammsitz des Arbeitgebers verfügt und an zwei Tagen pro Woche ausschließlich im Arbeitszimmer und an drei Tagen im Außendienst tätig ist. Ist für die Bestimmung des Mittelpunkts der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit maßgebend, ob das Arbeitszimmer der einzige feste Anlaufpunkt ihrer Tätigkeit ist? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 25.04.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2176/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 84 39 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.11.2002 |
Erledigungs-Az: | VI R 82/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 18 71 |