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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-492/21 P (EuGH)
Schlagwörter EG, EU, Staatliche Beihilfe, Italien
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 2.6.2021 Rs T-223/18: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das Urteil des Gerichts vom 2.6.2021 in der Rechtssache T-223/18 betreffend eine Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2017) 7973 final der Kommission vom 4.12.2017 über die staatliche Beihilfe SA.39913 (2017/NN) Italien - Mutmaßlicher Ausgleich für öffentliche Krankenhäuser in der Region Latium aufzuheben; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 02.06.2021
Vorinstanz/AZ: Rs T-223/18
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 471 S. 23
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 27.04.2023
Erledigungs-Az: Rs C-492/21 P