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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 33/01
§§: UStG § 15 Abs. 1, UStG § 13 Abs. 1, RL 77/388/EWG Art. 17 Abs. 1, RL 77/388/EWG Art. 10 Abs. 2
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Zeitpunkt, Rechnungsstellung, Rechnungseingang
Rechtsfrage: Streitig ist der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs. - Die Vorsteuerbeträge ergeben sich aus Rechnungen, die im Dezember 1999 ausgestellt, aber erst im Januar 2000 beim Steuerpflichtigen eingegangen sind. Die zugrundeliegenden Lieferungen sind sämtlich im Dezember 1999 ausgeführt worden. - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 08.02.2001
Vorinstanz/AZ: 5 K 310/00
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2001 S. 601
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 80 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.07.2004
Erledigungs-Az: V R 33/01
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an EuGH - BFH-Beschluss vom 21.3.2002, V R 33/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 35 04