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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs C-492/21 P (EuGH) |
| Schlagwörter | EG, EU, Staatliche Beihilfe, Italien |
| Rechtsfrage: | Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 2.6.2021 Rs T-223/18: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das Urteil des Gerichts vom 2.6.2021 in der Rechtssache T-223/18 betreffend eine Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2017) 7973 final der Kommission vom 4.12.2017 über die staatliche Beihilfe SA.39913 (2017/NN) Italien - Mutmaßlicher Ausgleich für öffentliche Krankenhäuser in der Region Latium aufzuheben; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
| Vorinstanz: | EuG |
| Vorinstanz/Datum: | 02.06.2021 |
| Vorinstanz/AZ: | Rs T-223/18 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2021 Nr. C 471 S. 23 |
| Erledigendes Gericht: | EuGH |
| Erledigungs-Datum: | 27.04.2023 |
| Erledigungs-Az: | Rs C-492/21 P |