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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 84/06 |
§§: | AO 1977 § 124 Abs. 1 Satz 1, AO 1977 § 157 Abs. 1 Satz 1, AO 1977 § 239 Abs. 1 Satz 1, BGB § 130 |
Schlagwörter | Bekanntgabe, Zinsbescheid, Widerruf, Schriftform |
Rechtsfrage: | Aufgegebener Bekanntgabewille bei manuell gefertigtem Zinsbescheid: Wirksame Bekanntgabe bei Aufgabe des Bekanntgabewillens zu einem Zeitpunkt als der Bescheid den Herrschaftsbereich der Behörde bereits verlassen hat? Ist für den Widerruf des Bekanntgabewillens Schriftform erforderlich, oder genügte es, dass dies einem Mitarbeiter des empfangsberechtigten Steuerbüros am selben Tage telefonisch mitgeteilt wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.09.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 40/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 02 30 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.05.2009 |
Erledigungs-Az: | III R 84/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 25 65 |