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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-740/19 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1, RL (EU) 2016/1164
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Steuerbefreiung, Konzern, Finanzierung, beherrschte ausländische Unternehmen, Vereinigtes Königreich, Körperschaftsteuer
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss C(2019) 2526 final der Kommission vom 2.8.2019 über die staatliche Beihilfe SA.44896 für nichtig zu erklären; - hilfsweise, Art. 2 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit er die Klägerin betrifft; - weiter hilfsweise, Art. 2 des angefochtenen Beschlusses hinsichtlich jeder Beihilfe, die vor dem 24.11.2017 gewährt wurde, für nichtig zu erklären, soweit er die Klägerin betrifft; - der Kommission die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 27 S. 38
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 06.03.2025
Erledigungs-Az: Rs T-740/19