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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 47/22 (BFH)
§§: NATOTrStat Art. X Abs. 1 Satz 1, NATOTrStat Art. X Abs. 1 Satz 2, NATOTrStat Art. I Abs. 1 Buchst. a, DBA USA Art. 19, EStG § 1 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter NATO-Truppenstatut, Steuerbefreiung, Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht
Rechtsfrage: Erfordert die Steuerbefreiung des Art. X Abs. 1 Satz 2 NATOTrStat, dass die Mitglieder einer Truppe oder eines zivilen Gefolges unter Art. X Abs. 1 Satz 1 NATOTrStat fallen, d.h. sich "nur in dieser Eigenschaft" im Hoheitsgebiet des Aufnahmestaates aufhalten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 27.09.2022
Vorinstanz/AZ: 3 K 1372/20
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 20 13
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision