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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 71/10 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5, GG Art. 3, GG Art. 5 Abs. 3 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Hochschullehrer, Mittelpunkt, Werbungskosten, Verfassungsmäßigkeit, Nettoprinzip, Wissenschaft |
Rechtsfrage: | Unter welchen Voraussetzungen (insbesondere Berücksichtigung des verfassungsmäßigen Schutzes der Wissenschaftsfreiheit) bildet das Arbeitszimmer eines Hochschullehrers den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 25.02.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2045/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 07 38 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.10.2011 |
Erledigungs-Az: | VI R 71/10 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 01 10 |