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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 23/21 (BFH)
§§: AO § 251 Abs. 3, InsO § 286, InsO § 174 Abs. 2, AO § 370
Schlagwörter Feststellungsbescheid, Insolvenz, Steuerhinterziehung, Restschuldbefreiung
Rechtsfrage: Kann ein Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO mit dem Hinweis auf den Ursprung einer Forderung aus einem Steuerstrafverfahren bereits vor der strafrechtlichen Verurteilung ergehen? - Kann das FA im Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO die Ausnahme von der Restschuldbefreiung feststellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 05.07.2021
Vorinstanz/AZ: 16 K 11072/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 14 71
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.06.2022
Erledigungs-Az: VII R 23/21
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 15 42