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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs T-177/24 (EuG) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Deutschland, Entlastung, Schienenbahnen, KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage |
Rechtsfrage: | Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss der Europäischen Kommission vom 26.1.2024 über die staatliche Beihilfe SA.110055 (2024/N) - Germany - Amendment of the CHP and Offshore electricity surcharges reductions for railway undertakings für nichtig zu erklären, soweit hierin festgestellt wird, dass die Entlastung von Schienenbahnen - a) von der KWKG-Umlage, - b) von der Offshore-Netzumlage nach dem Energiefinanzierungsgesetz staatliche Beihilfen darstellen und - der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | Deutschland ./. Kommission |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU C/2024/3343 |