Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-177/24 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Deutschland, Entlastung, Schienenbahnen, KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage
Rechtsfrage: Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss der Europäischen Kommission vom 26.1.2024 über die staatliche Beihilfe SA.110055 (2024/N) - Germany - Amendment of the CHP and Offshore electricity surcharges reductions for railway undertakings für nichtig zu erklären, soweit hierin festgestellt wird, dass die Entlastung von Schienenbahnen - a) von der KWKG-Umlage, - b) von der Offshore-Netzumlage nach dem Energiefinanzierungsgesetz staatliche Beihilfen darstellen und - der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Deutschland ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU C/2024/3343