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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 4/22 (BFH)
§§: EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d, RL 2003/96/EG Art. 2 Abs. 4 Buchst. b
Schlagwörter Energiesteuer, Steuerentlastung, Erdgas, Verheizen, zweierlei Verwendungszweck
Rechtsfrage: Stellt das Verbrennen von Erdgas zur Herstellung von heißem Inertgas, was zur Explosionsvermeidung beim Trocknungsprozess benötigt wird, einen für die Gewährung der Entlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG erforderlichen zweierlei Verwendungszweck dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 09.03.2022
Vorinstanz/AZ: 4 K 2278/20 VE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 10 72