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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 18/21 |
§§: | KraftStG § 7 Nr. 1, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 35 Abs. 1, InsO § 148 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, Steuerschuldner, Insolvenz, Mitwirkung, Nachweis |
Rechtsfrage: | Obliegt dem Insolvenzverwalter über das Vermögen eines Autovermieters der Nachweis, dass auf den Schuldner zugelassene Fahrzeuge, deren Verbleib ungeklärt ist, nicht zur Insolvenzmasse gehören, um eine Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer gegen die Masse allein aufgrund der Haltereigenschaft des Schuldners abzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 22.06.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8013/20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 13 30 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.04.2024 |
Erledigungs-Az: | IV R 18/21 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an das FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 12 50 |