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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 16/21 |
§§: | KraftStG § 5 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 35, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, AO § 88, AO § 90 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeug, Insolvenz, Masseverbindlichkeit, Ermittlungspflicht, Mitwirkungspflicht |
Rechtsfrage: | Trifft die Feststellungslast für das Vorhandensein eines Steuergegenstands in der Masse die Finanzbehörde, wenn der Insolvenzverwalter verhältnismäßige Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt hat, damit aber die Massezugehörigkeit oder den Verbleib auf den Schuldner zugelassener Kfz nicht aufklären konnte? Wie weit reicht die Mitwirkungspflicht des Insolvenzverwalters? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 22.06.2021 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8232/19 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 13 29 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.04.2024 |
Erledigungs-Az: | IV R 16/21 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 24 12 40 |