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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-216/21 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 3
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Frankreich
Rechtsfrage: Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den Beschluss der Beklagten vom 4.5.2020 über die staatliche Beihilfe SA.57082 (2020/N) - France - COVID-19 - Cadre temporaire 107(3)(b) TFEU - Garantie et prêt d'actionnaire au bénéfice d'Air France (Frankreich - COVID-19 - Befristeter Rahmen Art. 107 Abs. 3 Buchst. b AEUV - Garantie und Gesellschafterdarlehen zugunsten von Air France) für nichtig zu erklären; - der Beklagten die Kosten aufzuerlegen; - über ihre Klage im beschleunigten Verfahren gemäß Art. 23 a der Satzung des Gerichtshofs zu entscheiden.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 217 S. 68
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 20.12.2023
Erledigungs-Az: Rs T-216/21
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 24 03 92