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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 7/21 (BFH)
§§: AO § 218, AO § 226 Abs. 1, AO § 226 Abs. 3, BGB § 215, FGO § 74
Schlagwörter Abrechnungsbescheid, Aufrechnung, Zeitpunkt, Aussetzung des Verfahrens, Ermessensausübung
Rechtsfrage: Aufrechnung von Vergütungsansprüchen nach dem RVG gegen Ansprüche aus der Einkommensteuer- und Umsatzsteuerfestsetzung: 1. Erfordert § 226 Abs. 3 AO, dass die Gegenforderung, mit welcher der Steuerpflichtige die Aufrechnung erklärt, in dem Zeitpunkt unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, in dem sich die Forderungen erstmals unverjährt gegenüberstanden? - 2. Muss die Ablehnung einer in der mündlichen Verhandlung hilfsweise beantragten Aussetzung des Verfahrens Ausführungen zur Ermessensausübung des Gerichts enthalten? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 16.12.2020
Vorinstanz/AZ: 7 K 811/19
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 09 68
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 30/21