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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 163/00
§§: EStG § 70 Abs. 3, AO 1977 § 173, AO 1977 § 172 Abs. 1 Nr. 2 d
Schlagwörter Kindergeld, Aufhebung, Rückforderung, Treu und Glauben
Rechtsfrage: Ist bei Bekanntwerden des Wegfalls der Anspruchsvoraussetzungen die Korrektur von Kindergeldfestsetzungen in zwei oder mehreren Schritten durch verschiedene Verwaltungsakte (Aufhebungsbescheid für die Zukunft, Rückforderungsbescheid für zu Unrecht gezahltes Kindergeld) statthaft oder ist mit einem einzigen Bescheid hinsichtlich des vollständigen Rückforderungszeitraums für die Vergangenheit und Zukunft zu entscheiden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 31.08.2000
Vorinstanz/AZ: 2 K 4691/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 61 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.07.2001
Erledigungs-Az: VI R 163/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 02 20