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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 8/18 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 3, AO § 146 Abs. 6, AO § 147 Abs. 1 Nr. 5, AO § 90 Abs. 1 Satz 3
Schlagwörter Einnahmeüberschussrechnung, Aufzeichnungen, Betriebsprüfung, Digitaler Datenträger
Rechtsfrage: Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Vorlage von elektronischen Aufzeichnungen: Ob und in welchem Umfang ist ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt, verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen und/oder Unterlagen aufzubewahren? Welche Unterlagen und Aufzeichnungen bei digitaler Speicherung müssen im Falle einer Betriebsprüfung dann auch auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 18.01.2018
Vorinstanz/AZ: 10 K 3036/16
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2018 S. 717
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 03 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.02.2020
Erledigungs-Az: X R 8/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 12 79