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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 6/24 (BFH) |
§§: | GewStDV § 19 Abs. 2, GewStDV § 19 Abs. 1 Satz 1, KWG § 1 Abs. 1, GewStG § 8 Nr. 1 |
Schlagwörter | Kreditinstitut, Hinzurechnung, Bank, Gewerbeertrag, Geld, Konzern |
Rechtsfrage: | Anwendung des gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs auf Konzernfinanzierungsgesellschaft im Zusammenhang mit gewerbesteuerlich hinzurechnungspflichtigen Schuldentgelten nach § 8 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 GewStG: Stellt ein die Anforderungen des § 19 Abs. 2 GewStDV erfüllendes Kreditinstitut i.S.v. § 19 Abs. 1 Satz 1 GewStDV i.V.m. § 1 Abs. 1 KWG ein im Wesentlichen am Geld- und Kreditverkehr und damit an den eigentlichen Bankgeschäften ausgerichtetes Unternehmen dar oder muss das in Rede stehende Unternehmen darüber hinaus noch weitere Kriterien erfüllen, die darauf schließen lassen, dass die Gesamttätigkeit des Unternehmens im Wesentlichen am Geld- und Kreditverkehr ausgerichtet ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 30.11.2023 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 2062/20 G |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 24 05 21 |