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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 38/03 | 
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 | 
| Schlagwörter | Abfindung, Abstandszahlung, Mieterabfindung, Räumungskosten | 
| Rechtsfrage: | Abstandszahlungen an Mieter für die vorzeitige Räumung von Wohnungen entgegen BFH-Urteil vom 23.2.1988 IX R 151/86 (BFH/NV 1989 S. 485) auch dann als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn die Wohnräume nach der Räumung der Eigennutzung dienen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | FG Köln | 
| Vorinstanz/Datum: | 27.05.2003 | 
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 155/00 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 47 90 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 07.07.2005 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 38/03 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 39 40 | 
