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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 50/07 (BFH)
§§: UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1999 § 4 Nr. 9 Buchst. a, UStG 1999 § 9
Schlagwörter Einheitliche Leistung, Lieferung, Grundstück, Bebautes Grundstück, Bebauung
Rechtsfrage: Bilden nach den Grundsätzen der Einheitlichkeit der Leistung die Lieferung eines unbebauten Grundstücks und die Bauleistungen nach einem Generalübernehmervertrag einen einheitlichen Grundstücksumsatz "Lieferung eines bebauten Grundstücks", wenn die Leistungen nach dem Parteiwillen und der tatsächlichen Durchführung so miteinander verbunden worden sind, dass die eine Leistung nicht ohne die andere Leistung ausgeführt werden konnte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 29.05.2007
Vorinstanz/AZ: 6 K 200/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 30 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.03.2009
Erledigungs-Az: V R 50/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 20 82