Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 28/06
§§: EigZulG § 17
Schlagwörter Genossenschaftsanteil, Genossenschaft, Eigenheimzulage
Rechtsfrage: Rückforderung der Eigenheimzulage wegen satzungswidrigen Verhaltens der Genossenschaft - Ob und unter welchen Voraussetzungen - Kenntnis oder (grob) fährlässige Unkenntnis des Steuerpflichtigen - führt das satzungswidrige Verhalten einer Genossenschaft zum Ausschluss der Eigenheimzulagen-Förderung bei den Genossen (hier: Rückforderung der Eigenheimzulage für Geschäftsanteile an einer satzungswidrig nur die Erstellung und Veräußerung von Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften betreibenden und damit nicht dem Genossenschaftswesen entsprechend agierenden Wohnungsbaugesellschaft e.G.)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 06.04.2006
Vorinstanz/AZ: 6 K 4038/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 29 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.03.2007
Erledigungs-Az: IX R 28/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 27 42