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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 17/14 (BFH) |
| §§: | EStG § 33 |
| Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten, Erbschein, Prozesskostenhilfe, Gegenwert |
| Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit einem Erbscheinsverfahren angefallene Rechtsanwalts- und Gerichtskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Steht der Gegenwert der Erbschaft der Anerkennung der Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung entgegen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 11.02.2014 |
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 3724/12 E |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2014 S. 850 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 12 49 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 18.06.2015 |
| Erledigungs-Az: | VI R 17/14 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 18 42 |