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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 58/00
§§: EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 12 Nr 1, GG Art. 103 Abs 1
Schlagwörter Mietverhältnis, Angehörige
Rechtsfrage: Vermietung einer Wohnung an die unterhaltsberechtigte, studierende Tochter entgegen neuerer BFH-Rechtsprechung steuerlich nicht anzuerkennen (kein Leistungsaustausch-Verhältnis, sondern Gewährung von Naturalunterhalt) - Ist im Falle der "Wohnungsvermietung an Unterhaltsberechtigte" der Hin- und Rückfluss eines Geldbetrags nicht als "Barunterhalt" und "Mietzins" sowie die Wohnungsüberlassung nicht als entgeltlich und damit nicht als Mietverhältnis zu qualifizieren - Verletzung rechtlichen Gehörs in bezug auf die Feststellung des fehlenden Nachweises der Mietzahlungen - Anrufung des Großen Senats des BFH erforderlich? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 21.01.2000
Vorinstanz/AZ: 3 K 3255/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 680
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 57 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2002
Erledigungs-Az: IX R 58/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 23 91