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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 78/03 |
§§: | AO 1977 § 251 Abs. 3, KO § 164 |
Schlagwörter | Konkursverwalter, Forderung, Rechtsschutzbedürfnis |
Rechtsfrage: | Steht dem Konkursverwalter ein Rechtsschutzbedürfnis zu, gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes vorzugehen, auch wenn auf nicht bevorrechtigte Forderungen im Konkursverfahren keine Quote entfällt? Kann der Konkursverwalter seiner Auffassung nach unbegründete Forderungen des Finanzamtes bestreiten und die Frage nach der Berechtigung von angemeldeten Forderungen anschließend gerichtlich klären lassen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 30.01.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 2475/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 21 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.11.2004 |
Erledigungs-Az: | VII R 78/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 26 10 |