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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-718/20 P (EuGH)
§§: DVO (EU) 2018/330
Schlagwörter EG, EU, Zoll, Antidumpingzoll, Nichtigkeit
Rechtsfrage: Rechtsmittel gegen das EuG-Urteil vom 15.10.2020 Rs T-307/18: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das angefochtene Urteil in vollem Umfang aufzuheben, - den von der Rechtsmittelführerin in ihrer Klage vor dem Gericht gestellten Anträgen gemäß Art. 61 der Satzung des Gerichtshofs stattzugeben und die Durchführungsverordnung (EU) 2018/330 der Kommission für nichtig zu erklären, soweit sie die Rechtsmittelführerin betrifft, - der anderen Partei des Verfahrens die Kosten der Rechtsmittelführerin für das Rechtsmittelverfahren und für das Verfahren vor dem Gericht in der Rechtssache T-307/18 aufzuerlegen. - Hilfsweise beantragt die Rechtsmittelführerin, - die Sache zur Entscheidung über ihre Anträge an das Gericht zurückzuverweisen, soweit es der Verfahrensstand erlaubt, und - die Kostenentscheidung vorzubehalten.
Vorinstanz: EuG
Vorinstanz/Datum: 15.10.2020
Vorinstanz/AZ: Rs T-307/18
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 98 S. 7
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 05.05.2022
Erledigungs-Az: Rs C-718/20 P
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 08 56