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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 23/21 (BFH) |
| §§: | AO § 251 Abs. 3, InsO § 286, InsO § 174 Abs. 2, AO § 370 |
| Schlagwörter | Feststellungsbescheid, Insolvenz, Steuerhinterziehung, Restschuldbefreiung |
| Rechtsfrage: | Kann ein Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO mit dem Hinweis auf den Ursprung einer Forderung aus einem Steuerstrafverfahren bereits vor der strafrechtlichen Verurteilung ergehen? - Kann das FA im Feststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO die Ausnahme von der Restschuldbefreiung feststellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 05.07.2021 |
| Vorinstanz/AZ: | 16 K 11072/19 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 21 14 71 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 28.06.2022 |
| Erledigungs-Az: | VII R 23/21 |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 15 42 |