Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-711/20 (EuGH)
§§: RL 92/12/EWG Art. 4 Buchst. c, RL 92/12/EWG Art. 15 Abs. 3
Schlagwörter EG, EU, Verbrauchsteuer, Beförderung, Steueraussetzung, Sicherheitsleistung, Steuerlager, Betrug
Rechtsfrage: 1. Werden verbrauchsteuerpflichtige Waren im Verfahren der Steueraussetzung i.S. von Art. 4 Buchst. c der Richtlinie 92/12/EWG befördert, wenn das Zollamt eines Mitgliedstaats der Beförderung der Waren im Verfahren der Steueraussetzung aus einem Steuerlager zu einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen registrierten Wirtschaftsbeteiligten zugestimmt hat, obwohl die Voraussetzungen für die Beförderung der Waren im Verfahren der Steueraussetzung objektiv nicht erfüllt waren, weil später im Verlauf des Verfahrens nachgewiesen wurde, dass der registrierte Wirtschaftsbeteiligte aufgrund eines Betrugs von Dritten von der Beförderung der Waren nichts wusste? - 2. Steht die Erbringung einer Sicherheitsleistung für die Verbrauchsteuer i.S. von Art. 15 Abs. 3 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates, die zu anderen Zwecken als der Beförderung von Waren im Verfahren der Steueraussetzung zwischen einem Steuerlager und einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen registrierten Wirtschaftsbeteiligten gestellt wurde, dem entgegen, dass die Beförderung im Verfahren der Steueraussetzung ordnungsgemäß eingeleitet wurde, wenn die Erbringung der Sicherheitsleistung auf den Begleitdokumenten für die Beförderung der Waren im Verfahren der Steueraussetzung für den registrierten Wirtschaftsbeteiligten angegeben und durch die Zollbehörde des Mitgliedstaats bestätigt wurde?
Vorinstanz: Nejvyssí správní soud (Tschechische Republik)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 88 S. 16
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 24.03.2022
Erledigungs-Az: Rs C-711/20
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 04 99