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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 35/20 (BFH)
§§: AO § 169 Abs. 2, AO § 378
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Leichtfertige Steuerverkürzung, Sorgfaltspflicht, Festsetzungsverjährung
Rechtsfrage: Sorgfaltspflichten eines Kaufmanns: Treffen im Rahmen der Prüfung des Tatbestandsmerkmals der leichtfertigen Steuerverkürzung nach §§ 169 Abs. 2 Satz 2, 378 AO den Kaufmann höhere Sorgfaltspflichten als andere Steuerpflichtige, wenn die steuerbegründenden Rechtsgeschäfte nicht zu seiner kaufmännischen Tätigkeit gehören? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 29.01.2020
Vorinstanz/AZ: 4 K 381/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 22 00 56
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.05.2023
Erledigungs-Az: II R 35/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 17 64